Strukturierte Krankenrückkehr- und Fehlzeitengespräche helfen Unternehmen, Fehlzeiten zu reduzieren und das Betriebsklima zu verbessern. Doch welche Fragen dürfen Führungskräfte stellen – und welche nicht?
Hohe Krankenstände kosten Unternehmen nicht nur Produktivität, sie belasten auch das Betriebsklima und die verbleibenden Mitarbeitenden. Um Fehlzeiten zu senken, bieten sich strukturierte Krankenrückkehr- und Fehlzeitengespräche an. Doch welche Fragen dürfen Führungskräfte stellen – und welche nicht?
Krankenrückkehr- und Fehlzeitengespräche sollen nicht erkrankte Mitarbeitende unter Druck setzen oder ihre Krankheiten kontrollieren. Sie zielen darauf ab, Unterstützung anzubieten, Ursachen für Fehlzeiten zu erkennen und präventive Maßnahmen zu entwickeln. Gleichzeitig fördern sie eine offene Kommunikation und stärken das Vertrauen zwischen Mitarbeitenden und Führungskräften.
Was Führungskräfte ansprechen dürfen
Arbeitgeber dürfen Fehlzeiten hinterfragen, um die Arbeitsfähigkeit ihrer Mitarbeitenden zu sichern. Dabei müssen sie jedoch Datenschutz und arbeitsrechtliche Vorgaben einhalten. Zulässige Fragen sind etwa:
– Allgemeines Befinden: “Wie geht es Ihnen?” oder “Sind Sie wieder vollständig genesen?”
– Arbeitsbezogene Einschränkungen: “Brauchen Sie Unterstützung, um wieder in Ihre Aufgaben einzusteigen?”
– Arbeitsplatzbezogene Ursachen: “Beeinträchtigt etwas am Arbeitsplatz Ihre Gesundheit?”
– Prävention: “Wie können wir gemeinsam dafür sorgen, dass es Ihnen langfristig gut geht?”
Solche Fragen erleichtern die Wiedereingliederung, decken Probleme frühzeitig auf und helfen, präventive Maßnahmen zu ergreifen.
- Schutz vor Krankheiten: Wie weit dürfen Arbeitgeber gehen?
- Telefonische Krankmeldung: Ein Mittel gegen Bürokratie
- Kettenkrankschreibung: Wann gibt’s länger als sechs Wochen Gehalt?
- Müssen Beschäftigte nach einer langen Krankheit sofort voll arbeiten?
- Hausbesuch vom Arbeitgeber: Wie weit darf Kontrolle gehen?
Wo Führungskräfte Grenzen wahren müssen
Die Gesundheit eines Mitarbeitenden ist privat. Führungskräfte dürfen keine Fragen stellen, die Persönlichkeitsrechte oder Datenschutz verletzen, etwa:
– Diagnose und medizinische Details: “Welche Krankheit hatten Sie?” oder “Welche Medikamente nehmen Sie?”
– Privates Gesundheitsverhalten: “Warum sind Sie so oft krank?” oder “Haben Sie chronische Erkrankungen?”
– Ärztliche Behandlungen: “Welche Behandlungen haben Sie erhalten?” oder “Welche Ärzte haben Sie aufgesucht?”
– Prognosen: “Werden Sie bald wieder krank?” oder “Wie wahrscheinlich ist ein weiterer Ausfall?”
Solche Fragen sind nicht nur unzulässig, sie schaden auch dem Vertrauensverhältnis zwischen Führungskraft und Mitarbeitendem.
Empathische Gespräche mit klarem Ziel
Krankenrückkehr- und Fehlzeitengespräche wirken, wenn sie wertschätzend, empathisch und lösungsorientiert geführt werden. Sie sollten auf Unterstützung, Prävention und betrieblichen Maßnahmen abzielen, ohne die Privatsphäre der Mitarbeitenden zu verletzen. Klare Kommunikation und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben helfen Unternehmen, ihre Mitarbeitenden gesund zu halten – und die eigene Produktivität zu sichern.
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