Muss ein Beschäftigter Drohungen hinnehmen?

Das Gesicht einer Frau spiegelt sich in einem Fenster

Am Arbeitsplatz kann es zu Konflikten kommen. Eskaliert ein Streit, weil ein Mitarbeitender seine Wut nicht kontrolliert, riskiert er seinen Job.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDrohungen müssen Beschäftigte keinesfalls dulden. Zeigt sich ein Kollege aggressiv und aufbrausend, sind Arbeitgeber verpflichtet, sofort einzugreifen und die Betroffenen zu schützen. Zunächst können sie den Mitarbeitenden abmahnen. Hört er dennoch nicht auf, droht ihm die fristlose Kündigung.

Arbeitsgerichte bewerten Drohungen und Beleidigungen unterschiedlich. So hielt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Beleidigung “Du blöde Kuh” gegenüber einer Vorgesetzten nicht für einen Grund zur fristlosen Kündigung. Das Landesarbeitsgericht Frankfurt hingegen sah im “Götzzitat” (“Leck mich am Arsch”) einen ausreichenden Kündigungsgrund.

Mindestens sollten Arbeitgeber ein klärendes Gespräch führen. Dabei müssen sie klarstellen, dass solches Verhalten arbeitsrechtliche Konsequenzen hat, wenn es nicht endet.


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Auch Vorgesetzte dürfen Beschäftigte nicht anschreien. In solchen Fällen sollten Mitarbeitende ruhig bleiben und deutlich machen, dass dieses Verhalten inakzeptabel ist.

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Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.