Muss ein Beschäftigter die Bedrohung von Kolleg:innen hinnehmen?

Das Gesicht einer Frau spiegelt sich in einem Fenster

Am Arbeitsplatz kann es zu Auseinandersetzungen zwischen Beschäftigten kommen. Geraten die außer Kontrolle, weil ein Mitarbeitender seine Wut nicht im Griff hat, kann es den Job kosten.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDenn Bedrohungen müssen sich Beschäftigte auf keinen Fall bieten lassen. Gibt es einen aggressiven und aufbrausenden Beschäftigten im Unternehmen, müssen Arbeitgeber sogar sofort eingreifen und den betroffenen Mitarbeitenden schützen. Zunächst können Arbeitgeber den Beschäftigten abmahnen. Stellt er auch daraufhin nicht seine Bedrohung ab, ist ihm fristlos zu kündigen.

Betroffene sollten generell Ruhe bewahren

Wichtig: Die Arbeitsgerichte urteilen bezüglich Bedrohungen und Beleidigungen unterschiedlich. Während für das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Beleidigung („Du blöde Kuh“) der Vorgesetzten keine fristlose Kündigung rechtfertigte, war für das Landesarbeitsgericht Frankfurt die Beschimpfung „Götzzitat“ („Leck mich am Arsch“) eine fristlose Kündigung wert.

Mindestens aber sollte der Arbeitgeber ein klärendes Gespräch mit dem entsprechenden Beschäftigten führen. Dabei sollte er unmissverständlich zu verstehen geben, dass sein Verhalten arbeitsrechtliche Sanktionen zur Folge hat, wenn er es nicht abstellt.

Schreien Vorgesetzte Beschäftigte an, müssen die sich dieses Verhalten ebenfalls nicht gefallen lassen. In solchen Situationen sollten Mitarbeitende Ruhe bewahren und ihren Vorgesetzten darauf hinweisen, dass dieses Verhalten inakzeptabel ist.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.