Am Arbeitsplatz kann es zu Konflikten kommen. Eskaliert ein Streit, weil ein Mitarbeitender seine Wut nicht kontrolliert, riskiert er seinen Job.
Drohungen müssen Beschäftigte keinesfalls dulden. Zeigt sich ein Kollege aggressiv und aufbrausend, sind Arbeitgeber verpflichtet, sofort einzugreifen und die Betroffenen zu schützen. Zunächst können sie den Mitarbeitenden abmahnen. Hört er dennoch nicht auf, droht ihm die fristlose Kündigung.
Arbeitsgerichte bewerten Drohungen und Beleidigungen unterschiedlich. So hielt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Beleidigung “Du blöde Kuh” gegenüber einer Vorgesetzten nicht für einen Grund zur fristlosen Kündigung. Das Landesarbeitsgericht Frankfurt hingegen sah im “Götzzitat” (“Leck mich am Arsch”) einen ausreichenden Kündigungsgrund.
Mindestens sollten Arbeitgeber ein klärendes Gespräch führen. Dabei müssen sie klarstellen, dass solches Verhalten arbeitsrechtliche Konsequenzen hat, wenn es nicht endet.
Auch Vorgesetzte dürfen Beschäftigte nicht anschreien. In solchen Fällen sollten Mitarbeitende ruhig bleiben und deutlich machen, dass dieses Verhalten inakzeptabel ist.
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