Schikanieren Vorgesetze ihre Beschäftigten, sollten diese handeln. Niemand muss sich alles gefallen lassen – auch nicht von Vorgesetzten. Zudem sind Führungskräfte verpflichtet, ihre Fürsorgepflicht zu erfüllen.
Mobbt ein Vorgesetzter, verletzt er das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen. Entstehen dadurch gesundheitliche Schäden, können Betroffene nach § 823 BGB Schadensersatz fordern. Eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts liegt vor, wenn ein Vorgesetzter einen Mitarbeitenden über längere Zeit wiederholt oder systematisch schikaniert – ob mündlich oder schriftlich. Solches Verhalten entwürdigt, grenzt aus und bricht die Fürsorgepflicht.
Um zu prüfen, ob eine Führungskraft toxisch handelt, sollten Betroffene alle Vorfälle genau festhalten. Entscheidend ist nicht nur, welche Beleidigungen, Erniedrigungen oder Einschüchterungen vorliegen, sondern auch, dass diese über einen längeren Zeitraum auftreten. Vor Gericht zählt, dass die Rechtsverletzung systematisch geschah und sich aus vielen einzelnen Handlungen zusammensetzt. Arbeitsgerichte klären vorab, ob es sich tatsächlich um toxisches Verhalten handelt – oder um übliche Konflikte.
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Vorfälle dokumentieren
Es spielt keine Rolle, ob ein direkter oder übergeordneter Vorgesetzter toxisch handelt. Arbeitgeber haften nach § 278 BGB auch für das Verhalten ihrer Führungskräfte. Dennoch zeigt die Praxis, dass Schadensersatz- oder Unterlassungsansprüche oft schwer durchzusetzen sind. Betroffene sollten daher gut abwägen, welche Schritte sie einleiten. Nach einem Gerichtsverfahren ist eine Rückkehr an den Arbeitsplatz oft nicht mehr möglich oder sinnvoll.
Was tun bei toxischem Verhalten?:
- Reflektieren: Zunächst sollten Betroffene prüfen, ob das Verhalten der Führungskraft tatsächlich toxisch ist oder ob es sich um eine vorübergehende Konfliktsituation handelt.
- Dokumentieren: Liegt toxisches Verhalten vor, sollten sie die Vorfälle schriftlich festhalten – mit Datum, Uhrzeit, Ort, Beteiligten und einer genauen Beschreibung.
- Das Gespräch suchen: War das Verhältnis zur Führungskraft bisher gut, kann ein klärendes Gespräch helfen. Dafür sollten Betroffene einen passenden Zeitpunkt und Ort wählen, “Ich”-Aussagen nutzen und konkrete Beispiele nennen. Sie sollten klar formulieren, welche Veränderung sie erwarten.
- Betriebsrat oder Personalabteilung einschalten: Führt das Gespräch zu keinem Ergebnis oder ist es nicht möglich, sollten Betroffene den Betriebsrat informieren. Gibt es keinen, können sie sich an die Personalabteilung wenden und ihre Dokumentation vorlegen. Diese sollte geeignete Maßnahmen einzuleiten.
- Kolleg:innen einbeziehen: Gespräche mit Kolleg:innen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, können hilfreich sein – vor allem, wenn Zeugenaussagen benötigt werden.
- Gewerkschaft kontaktieren: Mitglieder einer Gewerkschaft erhalten dort Unterstützung und Beratung.
- Rechtlichen Rat einholen: Da toxisches Verhalten oft rechtliche Konsequenzen hat, sollten Betroffene Fachanwält:innen für Arbeitsrecht konsultieren.
Selbstschutz nicht vergessen
Während Betroffene die Situation klären, sollten sie sich selbst schützen. Das heißt: Grenzen setzen, psychologische Unterstützung suchen oder bei Bedarf Urlaub nehmen oder sich krankmelden. Bleibt die Lage unerträglich und ändert sich nichts, kann ein Jobwechsel die beste Lösung sein. Gesundheit und Wohlbefinden stehen immer an erster Stelle.
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