Tagtäglich werden in Firmen arbeitsrechtliche Entscheidungen getroffen. Mal sind sie zugunsten von Mitarbeitenden, mal nicht. Manchmal geht es dabei nur um kleine Dinge, manchmal nicht. Hier finden Sie Antworten auf eine Vielzahl typischer Fragen zum Arbeitsrecht: Was tun bei Konflikten mit Chefs oder Kollegen? Was müssen Vorgesetzte im Umgang mit ihren Mitarbeitenden beachten? Welche Gesetze sind im Arbeitsalltag zu beachten?
Wer droht, riskiert seinen Rauswurf, wie ein Fall aus Mönchengladback zeigt: Ein Mitarbeiter bedroht seinen Vorgesetzten, Was folgt, ist die fristlose Kündigung.
Die meisten Mitarbeiter besitzen ein privates Smartphone, Tablet oder Notebook. Sind die Akkus leer, laden viele ihre Geräte am Arbeitsplatz auf Kosten des Arbeitgebers auf. Diebstahl oder Kavaliersdelikt?
Unterschreibt ein Arbeitgeber das Arbeitszeugnis eines Mitarbeiters mit einem Smiley, darf das Zeichen nicht negativ wirken. Wenn schon, muss das Emoticon lachen, so die Richter des Arbeitsgerichts Kiel.
Diebstähle, auch wenn es dabei um Kleinigkeiten geht, können für Mitarbeiter gravierende Folgen haben. Eine Kündigung jedoch ist nicht immer möglich.
Arbeitsrechtliche Fehler kosten in der Regel viel Geld. Um das zu vermeiden, braucht es die richtigen Informationen. Die verspricht der Ratgeber “Arbeitsrecht für Arbeitgeber”.
Eine der wichtigsten rechtlichen Änderungen im neuen Jahr ist die Frauenquote: Richtig heißt sie Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.
Ein Arbeitszeugnis muss das Wissen und die Fähigkeiten eines Mitarbeiters lückenlos wiedergeben. Halten sich Unternehmen nicht daran, verletzen sie ihre Sorgfaltspflicht.
Schreibt ein Mitarbeiter einen Roman über seinen Büroalltag, kann er sich auf die Kunstfreiheit berufen. Pech für Arbeitgeber, die gerne mit Kündigung reagieren wollen.
Für einen Mitarbeiter endet ein Betriebsausflug tragisch: Er fällt mit einem Blutalkoholgehalt von 2,99 Promille unbemerkt ins Wasser und ertrinkt. Ohne Folgen für Arbeitgeber und Schiffseigner.
Witzeln Mitarbeitende katholischer Arbeitgeber über den Papst, können sie sich dadurch ihre fristlose Kündigung und sogar eine Sperre für Arbeitslosengeld einhandeln.
Die wenigsten Arbeitgeber freut es, wenn ihre Mitarbeiter nebenbei noch jobben gehen. Großen Protest gibt es, wenn Mitarbeiter das beim Konkurrenten tun.
Mit der Äußerung "besser eine Frau mit Charakter, als drei Schlampen" handelt sich ein an Depressionen erkrankter Beschäftigter die fristlose Kündigung ein. Sein Versuch, auf schuldlose Pflichtverletzung zu pochen, misslingt.