Tagtäglich werden in Firmen arbeitsrechtliche Entscheidungen getroffen. Mal sind sie zugunsten von Mitarbeitenden, mal nicht. Manchmal geht es dabei nur um kleine Dinge, manchmal nicht. Hier finden Sie Antworten auf eine Vielzahl typischer Fragen zum Arbeitsrecht: Was tun bei Konflikten mit Chefs oder Kollegen? Was müssen Vorgesetzte im Umgang mit ihren Mitarbeitenden beachten? Welche Gesetze sind im Arbeitsalltag zu beachten?
Ein Kirchenmusiker überlegt, eine Leihmutterschaft zu beauftragen. Als sein Arbeitgeber davon erfährt, verliert er seinen Job – und zwar fristlos. Sein Vorhaben ist aus kirchlicher Sicht ethisch nicht akzeptabel.
Ein Berufschullehrer kritisiert die Impfpolitik der Bundesregierung. Er veröffentlicht dazu mehrere Videos. In einem zeigt er das Tor eines Konzentrationslagers mit der Inschrift "Impfen macht frei". Sein Arbeitgeber kündigt ihm daraufhin fristlos – allerdings zu Unrecht.
Behörden müssen ihre Bescheide nicht auf Plattdeutsch oder einen anderen regionalen Dialekten verschicken. Für diese Feststellung klagte ein Jobsuchender bis zum Landessozialgericht.
Immer mehr Arbeitgeber verändern innerhalb ihres Unternehmens den Arbeitsort. Aus individuellen Arbeitsplätzen wird ein Open Space Office. Dabei sollten gesetzliche Vorgaben berücksichtigt werden. Ansonsten drohen Bußgelder.
Ja, sie sind sogar zur Kooperation mit den Gläubigern des Beschäftigten verpflichtet. Auch müssen sie das pfändbare Netto-Einkommen errechnen, es an die Gläubiger abführen und bei Berechnungsfehlern gar haften.
Wer Angehörige zu Hause pflegt und dafür Pflegegeld erhält, darf das Geld auch im Fall einer finanziellen Krise behalten. Denn Pflegegeld ist unfändbar.
Wer zeitnah abschlagsfrei in Rente gehen kann, darf bei betriebsbedingten Kündigungen, wo eine Sozialauswahl erfolgen muss, eher berücksichtigt werden.
Kehren Beschäftigte nach einer langen Erkrankung an ihren Arbeitsplatz zurück, sind sie in der Regel nicht fähig, einen 8-Stunden-Arbeitstag zu bewältigen. Müssen sie dennoch gleich wieder voll arbeiten?
Ein Beschäftigter betrügt seinen Arbeitgeber regelmäßig bei der Arbeitszeit. Die vom Unternehmen ausgesprochene fristlose Kündigung ist dennoch unwirksam.
Beleidigen Beschäftigte ihre Chefs direkt oder vor Dritten, riskieren sie die fristlose Kündigung, wie ein Fall des Landesarbeitsgerichts Hamm zeigt.
Die Digitalisierung von Arbeitsplätzen hat einiges an den Möglichkeiten der Überwachung von Beschäftigten geändert – allerdings nicht an den gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Spannungen gehören im Arbeitsalltag dazu. Bei schweren Zerwürfnissen greift mancher Arbeitgeber zur Freistellung. Beschäftigte müssen dann bis zum Ende ihres Arbeitsvertrags nicht mehr zur Arbeit erscheinen. Doch Vorsicht, hier lauern Gefahren, die zur fristlosen Kündigung führen können.