Tagtäglich werden in Firmen arbeitsrechtliche Entscheidungen getroffen. Mal sind sie zugunsten von Mitarbeitenden, mal nicht. Manchmal geht es dabei nur um kleine Dinge, manchmal nicht. Hier finden Sie Antworten auf eine Vielzahl typischer Fragen zum Arbeitsrecht: Was tun bei Konflikten mit Chefs oder Kollegen? Was müssen Vorgesetzte im Umgang mit ihren Mitarbeitenden beachten? Welche Gesetze sind im Arbeitsalltag zu beachten?
Steigen die Temperaturen im Job und kann man vor Hitze kaum einen klaren Gedanken fassen, sind gewisse Vorkehrungen und Sonderregelungen sinnvoll. Was aber können, sollen und müssen Unternehmen und auch Beschäftigte tun?
Beim Thema Urlaub kommt es nicht selten zwischen Arbeitgebenden und Mitarbeitenden zum Streit. Dürfen Beschäftigte ihren Jahresurlaub am Stück nehmen? Und können Unternehmen gar ihre Mitarbeitende zwingen, ihren Urlaub einzureichen?
Männern wird öfter gekündigt als Frauen. Und am häufigsten werden Kündigungen an einem Montag ausgesprochen, so eine aktuelle Analyse der Kanzlei Chevalier Rechtsanwälte.
Wird einem Beschäftigten gekündigt, erhält er Sonderurlaub. Generell dürfen Mitarbeitende bei besonderen Ereignissen fehlen – allerding nicht ohne Zustimmung.
Möchten Beschäftigte an einem Streik teilnehmen, sollten sie vorab klären, ob es ein legaler Streik ist. Ansonsten kann Ärger drohen.
Bonuszahlungen polarisieren: Für die einen sind sie Leistungsanreiz, für andere fördern sie nur die egoistischen Ziele der Vergüteten. Streit ist vorprogrammiert, wenn die Zahlung gestrichen oder gar zurückgefordert wird.
Wie lange ein Zeitarbeiter auf demselben Arbeitsplatz beschäftigt werden darf, hängt laut Europäischem Gerichtshof von Branchenbesonderheiten und nationalen Regelungen ab.
Die Probearbeit ist für Arbeitgebende sowie Bewerberinnen und Bewerber ein Gewinn – vorausgesetzt, beide Seiten gehen respektvoll miteinander um.
Stresst der Job so richtig, wünschen viele sich einen Ausgleich, bei dem sie abschalten können. Wer auf Extremsportarten setzt, riskiert bei einer Arbeitsunfähigkeit unter Umständen seine Lohnfortzahlung.
Test- und Maskenpflicht, Home-Office, Kurzarbeit: Die Corona-Pandemie hätte den Arbeitsgerichten ordentlich Arbeit bescheren können. Hat sie aber nicht.
Werden Firmen oder Firmenteile verkauft, darf der Verkauf für Beschäftigte keine Nachteile haben. Doch müssen Mitarbeitende sich überhaupt fügen?
Der Europäische Gerichtshof hat mit einem Urteil die Rechte von behinderten Menschen gestärkt. Denn wer seinen Job nicht mehr ausüben kann, muss einen anderen angeboten bekommen.