Tagtäglich werden in Firmen arbeitsrechtliche Entscheidungen getroffen. Mal sind sie zugunsten von Mitarbeitenden, mal nicht. Manchmal geht es dabei nur um kleine Dinge, manchmal nicht. Hier finden Sie Antworten auf eine Vielzahl typischer Fragen zum Arbeitsrecht: Was tun bei Konflikten mit Chefs oder Kollegen? Was müssen Vorgesetzte im Umgang mit ihren Mitarbeitenden beachten? Welche Gesetze sind im Arbeitsalltag zu beachten?
Diskriminiert der Inhalt einer Stellenanzeige eine Personengruppe, steht ihr nicht automatisch eine Entschädigung zu. Denn die Entschädigungsforderung muss innerhalb einer Frist erfolgen.
Kontrollen am Arbeitsplatz haben ihre Grenzen. Was erlaubt ist und was nicht, regelt das Arbeitsrecht klar. Bisher galt immer, je intensiver die Maßnahme, desto problematischer.
Zoffen sich Mitarbeiter und Arbeitgeber, rächen sich nicht wenige Arbeitnehmer an ihren Vorgesetzten. Wer dabei zu weit geht, fliegt raus.
Nicht neu ist, wer am Arbeitsplatz Drogen konsumiert, riskiert seine Kündigung. Ein Urteil des LAG Berlin-Brandenburg erlaubt Arbeitgebern jetzt aber auch die Kündigung, wenn Mitarbeiter in ihrer Freizeit kiffen.
Das Bodenpersonal einer Airline darf am Check-In-Schalter Schmuck mit religiöser Symbolik tragen. Krankenschwestern hingegen müssen auf Ketten mit Kreuzen verzichten.
Führt ein Arbeitgeber aufgrund eines Fehlverhaltens seines Mitarbeiters mit diesem ein ernsthaftes Gespräch darüber, ersetzt dies im Falle einer Kündigung keine Abmahnung.
Ein Sicherheitsunternehmen greift in das äußere Erscheinungsbild seiner Mitarbeiter ein und schreibt vor, welche Unterwäsche sie zu tragen haben. Zu Recht?
Verletzen sich Mitarbeiter in ihren Arbeitspausen, kann es unter Umständen mit der Unfallversicherung Ärger geben – vor allem, wenn in der Pause Eis gegessen wird.
Die Digitalisierung von Arbeitsplätzen hat einiges an den Möglichkeiten der Mitarbeiterüberwachung geändert – allerdings nicht an den gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Endet ein Arbeitsverhältnis, hat jeder Mitarbeiter einen Anspruch auf die Erteilung eines qualifizierten Endzeugnisses – unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses.
Sind Menschen erst einmal ohne Arbeit, wird der Rückweg auf den Arbeitsmarkt oft schwer. Je länger sie arbeitslos sind, desto mehr schwinden ihre Chancen.
Erhalten Mitarbeiter die Kündigung, sollten sie auf keinen Fall vorschnell einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen. Dieser schließt nämlich die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage aus, da der Kündigungsschutz bei dieser Vertragsauflösung nicht mehr greift.