Tagtäglich werden in Firmen arbeitsrechtliche Entscheidungen getroffen. Mal sind sie zugunsten von Mitarbeitenden, mal nicht. Manchmal geht es dabei nur um kleine Dinge, manchmal nicht. Hier finden Sie Antworten auf eine Vielzahl typischer Fragen zum Arbeitsrecht: Was tun bei Konflikten mit Chefs oder Kollegen? Was müssen Vorgesetzte im Umgang mit ihren Mitarbeitenden beachten? Welche Gesetze sind im Arbeitsalltag zu beachten?
Die wenigsten Arbeitgeber freut es, wenn ihre Mitarbeiter nebenbei noch jobben gehen. Großen Protest gibt es, wenn Mitarbeiter das beim Konkurrenten tun.
Mit der Äußerung “besser eine Frau mit Charakter, als drei Schlampen” handelt sich ein an Depressionen erkrankter Mitarbeiter die fristlose Kündigung ein. Sein Versuch, auf schuldlose Pflichtverletzung zu pochen, misslingt.
Immer wieder gibt es zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern Streit, wenn ein Arbeitszeugnis auf dem Postweg verloren geht oder beschädigt wird. Das Hessische Landesarbeitsgericht schafft Klarheit.
Wer für die Sicherheit vieler Menschen verantwortlich ist, darf sich kein Fehlverhalten leisten, denn das hat meist schwerwiegende Folgen.
Diskriminiert der Inhalt einer Stellenanzeige eine Personengruppe, steht ihr nicht automatisch eine Entschädigung zu. Denn die Entschädigungsforderung muss innerhalb einer Frist erfolgen.
Kontrollen am Arbeitsplatz haben ihre Grenzen. Was erlaubt ist und was nicht, regelt das Arbeitsrecht klar. Bisher galt immer, je intensiver die Maßnahme, desto problematischer.
Zoffen sich Beschäftigte und Arbeitgeber, rächen sich nicht wenige Mitarbeitende an ihren Vorgesetzten. Wer dabei zu weit geht, fliegt raus.
Nicht neu ist, wer am Arbeitsplatz Drogen konsumiert, riskiert seine Kündigung. Ein Urteil des LAG Berlin-Brandenburg erlaubt Arbeitgebern jetzt aber auch die Kündigung, wenn Mitarbeiter in ihrer Freizeit kiffen.
Das Bodenpersonal einer Airline darf am Check-In-Schalter Schmuck mit religiöser Symbolik tragen. Krankenschwestern hingegen müssen auf Ketten mit Kreuzen verzichten.
Ein Sicherheitsunternehmen greift in das äußere Erscheinungsbild seiner Mitarbeiter ein und schreibt vor, welche Unterwäsche sie zu tragen haben. Zu Recht?
Verletzen sich Mitarbeiter in ihren Arbeitspausen, kann es unter Umständen mit der Unfallversicherung Ärger geben – vor allem, wenn in der Pause Eis gegessen wird.
Endet ein Arbeitsverhältnis, hat jeder Mitarbeiter einen Anspruch auf die Erteilung eines qualifizierten Endzeugnisses – unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses.