Tagtäglich werden in Firmen arbeitsrechtliche Entscheidungen getroffen. Mal sind sie zugunsten von Mitarbeitenden, mal nicht. Manchmal geht es dabei nur um kleine Dinge, manchmal nicht. Hier finden Sie Antworten auf eine Vielzahl typischer Fragen zum Arbeitsrecht: Was tun bei Konflikten mit Chefs oder Kollegen? Was müssen Vorgesetzte im Umgang mit ihren Mitarbeitenden beachten? Welche Gesetze sind im Arbeitsalltag zu beachten?
Auch wenn üble Beschimpfungen nach fristloser Kündigung schreien, ein Grund für den sofortigen Rausschmiss sind sie nicht!
Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter nach Hause schicken und ihr Gehalt einbehalten, wenn sie Gesundheitschecks ablehnen.
Sehr zum Leidwesen von Arbeitgebern machen sich Mitarbeiter nicht strafbar, wenn sie Daten von ihrem Dienst-Laptop löschen. Dürfen tun sie es dennoch nicht.
Zieht ein Mitarbeiter in den Betriebsrat ein und muss deshalb in ein ungünstigeres Büro umziehen, kann eine Benachteiligung vorliegen – und die Umsetzung unzulässig sein.
Wer sich bei der Arbeit auf der Toilette verletzt, hat keinen Dienstunfall. Denn was auf der Toilette erledigt wird, ist privat und nicht dienstlich. Ansprüche enden demnach an Toilettentür.
Heiratet ein krankgeschriebener Mitarbeiter und verhält sich auf seiner Feier nicht so, dass er schnell wieder gesund wird, kann sein Arbeitgeber kündigen.
Der Mutterschutz ist eine gute Sache: Familienministerin Manuela Schwesig (SPD), gerade selbst zum zweiten Mal Mutter geworden, hat nun eine umfangreiche Novellierung des Gesetzes durchgesetzt, die zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt.
Berufliche Tätigkeiten stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch Freizeitaktivitäten auf Geschäftsreisen können diesem Schutz unterliegen.
Im Job kann es schon mal rauer zugehen. Allerdings gibt es Grenzen, die einzuhalten sind. Wer beispielsweise Drohungen ausstößt, muss mit seinem Rauswurf rechnen.
Die meisten Mitarbeiter besitzen ein privates Smartphone, Tablet oder Notebook. Sind die Akkus leer, laden viele ihre Geräte am Arbeitsplatz auf Kosten des Arbeitgebers auf. Diebstahl oder Kavaliersdelikt?
Unterschreibt ein Arbeitgeber das Arbeitszeugnis eines Mitarbeiters mit einem Smiley, darf das Zeichen nicht negativ wirken. Wenn schon, muss das Emoticon lachen, so die Richter des Arbeitsgerichts Kiel.
Wer bei einer Bewerbung kein gutes Zeugnis vorlegen kann, hat schlechte Chancen. Doch Vorsicht, die vom Arbeitgeber angewandte Zeugnissprache ist trügerisch.