Tagtäglich werden in Firmen arbeitsrechtliche Entscheidungen getroffen. Mal sind sie zugunsten von Mitarbeitenden, mal nicht. Manchmal geht es dabei nur um kleine Dinge, manchmal nicht. Hier finden Sie Antworten auf eine Vielzahl typischer Fragen zum Arbeitsrecht: Was tun bei Konflikten mit Chefs oder Kollegen? Was müssen Vorgesetzte im Umgang mit ihren Mitarbeitenden beachten? Welche Gesetze sind im Arbeitsalltag zu beachten?
Ein neues Arbeitsverhältnis bedeutet meist eine große Chance. Doch kaum hat man den Job ergattert, kommen erste wichtige Fragen auf: Was gehört in einen Arbeitsvertrag, was nicht? Und was tun, wenn man mit dem Vertragsinhalt oder einzelnen Klauseln nicht einverstanden ist?
Ein Polizist wünscht sich einen Dienstspind für seine gesamte Dienstkleidung oder monatlich 30 Euro Aufwandsersatz. Sein Arbeitgeber aber lehnt dieses Begehren ab. Schlichten muss am Ende das Hessische Landesarbeitsgericht.
Fakt ist, dass Mitarbeitende auf ihrem Arbeitsweg gesetzlich unfallversichert sind. Zu Auseinandersetzungen kommt es, wenn Beschäftigte einen Umweg nehmen.
Wer aus beruflichen Gründen zweimal täglich zur Arbeit pendelt, bleibt zum Teil auf seinen Fahrtkosten sitzen. Denn was das Gesetz nicht vorsieht, existiert für den Staat auch nicht – auch wenn die Realität anders aussieht.
Auch wenn üble Beschimpfungen nach fristloser Kündigung schreien, ein Grund für den sofortigen Rausschmiss sind sie nicht!
Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter nach Hause schicken und ihr Gehalt einbehalten, wenn sie Gesundheitschecks ablehnen.
Sehr zum Leidwesen von Arbeitgebern machen sich Mitarbeiter nicht strafbar, wenn sie Daten von ihrem Dienst-Laptop löschen. Dürfen tun sie es dennoch nicht.
Zieht ein Mitarbeiter in den Betriebsrat ein und muss deshalb in ein ungünstigeres Büro umziehen, kann eine Benachteiligung vorliegen – und die Umsetzung unzulässig sein.
Wer sich bei der Arbeit auf der Toilette verletzt, hat keinen Dienstunfall. Denn was auf der Toilette erledigt wird, ist privat und nicht dienstlich. Ansprüche enden demnach an Toilettentür.
Heiratet ein krankgeschriebener Mitarbeitender, und verhält er sich auf seiner Feier nicht so, dass er schnell wieder gesund wird, kann sein Arbeitgeber kündigen.
Der Mutterschutz ist eine gute Sache: Familienministerin Manuela Schwesig (SPD), gerade selbst zum zweiten Mal Mutter geworden, hat nun eine umfangreiche Novellierung des Gesetzes durchgesetzt, die zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt.
Berufliche Tätigkeiten stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch Freizeitaktivitäten auf Geschäftsreisen können diesem Schutz unterliegen.