Arbeitsunfälle passieren auch im Homeoffice. Dabei müssen sie aber im direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Dazu zählt sogar das Überprüfen der Heizungsanlage.
Arbeitet man auf engstem Raum zusammen, kann es zu Auseinandersetzungen kommen. Spitzen und kleine Neckereien untereinander sind im Gegensatz zum Mobbing arbeitsrechtlich nicht problematisch. Doch was ist bereits Mobbing?
Ein Gericht in Nordrhein-Westfalen entscheidet, dass sich ein Polizist seine Hautkrebserkrankung nicht als Berufskrankheit anerkennen lassen kann. Das Urteil kann weitreichende Auswirkungen auf ähnliche Fälle haben.
Greift eine Person im Betrieb eine andere an, wird das bei Betroffenen meist als Bedrohung empfunden. Eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist dabei in vielen Fällen schwierig durchzusetzen, wie ein Fall zeigt.
Zweifelt ein Arbeitgeber die AU-Bescheinigung eines Mitarbeitenden an, sollte er Indizien vorweisen können, die ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit belegen. Ein bloßer Verdacht reicht nicht aus.
Unternehmen können zwar die Lage der Arbeitszeit nach eigenem Ermessen festlegen. Sie müssen dabei aber auch die Interessen ihrer Beschäftigten berücksichtigen.
Immer mehr Menschen arbeiten noch bis sie fast 70 Jahre alt sind. Die Zahl derjenigen, die zwischen 63 und 67 Jahren einer Beschäftigung nachgehen, ist deutlich gestiegen.
Monatelang hat die Koalition gestritten, dann wurde doch noch ein Kompromiss gefunden: Noch in diesem Jahr legt der Staat Geld aus Darlehen am Aktienmarkt an, um die Rentenbeiträge stabil zu halten. Eine gute Idee?
Faire Arbeitsbedingungen für Plattform-Beschäftigte: In der EU sollen künftig Beschäftigte, die über Online-Plattformen tätig sind, mehr Rechte erhalten. Ein klares Signal an Uber und Co.
Führungskräfte stehen vor vielfältigen Erwartungen. Um Klarheit und Zielstrebigkeit zu bewahren, ist der Beziehungsaspekt entscheidend. Denn das Miteinander bildet die Basis für die Unternehmensentwicklung.
Junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen künftig schneller einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen – sofern denn solche Stellen an Hochschulen verfügbar sind. So lässt sich das Ziel einer Gesetzesreform der Ampel-Regierung interpretieren.
Für die Übermittlung von AU-Bescheinigungen an die Krankenkasse sind bei gesetzlich Versicherten Arztpraxen und Krankenhäuser zuständig. Eine verspätete Übermittlung führt daher nicht zum Verlust von Krankengeld, wie ein jüngst veröffentlichtes Urteil zeigt.