Arbeitet man auf engstem Raum zusammen, kann es zu Auseinandersetzungen kommen. Spitzen und kleine Neckereien untereinander sind im Gegensatz zum Mobbing arbeitsrechtlich nicht problematisch. Doch was ist bereits Mobbing?
Als Mobbing bezeichnet man wiederholte und gezielte negative Verhaltensweisen oder Belästigungen gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen. Typische Formen des Mobbings sind dabei verbale Angriffe, Ausgrenzung, Gerüchte verbreiten, beleidigende Bemerkungen, Drohungen und Sabotage der Arbeit oder des Rufes einer Person.
Betroffene Personen leiden physisch und psychisch unter Mobbing, was schwerwiegende Auswirkungen auf ihre Gesundheit, ihr Wohlbefinden und ihre Leistungsfähigkeit hat. Daher ist es enorm wichtig, Betroffene zu unterstützen und das Verhalten zu stoppen. Dazu aber muss man Mobbing erkennen und angemessen darauf reagieren.
Schneidet ein Team oder ein Beschäftigter einen anderen Mitarbeitenden gezielt, grenzt ihn aus, ignoriert, beleidigt, kritisiert ihn übermäßig, macht sich über ihn lustig oder tratscht hinter seinem Rücken über ihn ist das Mobbing. Eine Steigerung ist dann nur noch, wenn diesem Mitarbeitenden Aufgaben erteilt werden, die entweder über oder unter seinem Leistungsniveau sind.
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Niemand muss sich erniedrigenden Situationen bieten lassen
Wer am Arbeitsplatz gemobbt wird, sollte unbedingt seinen Arbeitgeber informieren und seine Unterstützung einfordern. Denn Arbeitgeber sind verpflichtet, sich schützend vor den Gemobbten zu stellen, den mobbenden Mitarbeitenden auf sein Fehlverhalten hinzuweisen sowie ihn aufzufordern, diese Handlungen unverzüglich zu unterlassen. Sie haben nämlich gegenüber ihren Beschäftigten eine Fürsorgepflicht. Das heißt, sie sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden am Arbeitsplatz vor Gefahren zu schützen. Dazu gehört auch Mobbing – der § 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verpflichtet Arbeitgeber dazu. Auch können nur sie rechtssicher reagieren, indem sie den oder die mobbenden Mitarbeitenden abmahnen, versetzen oder ihnen gar kündigen.
Ignorieren sollten Arbeitgeber Benachteiligungen wie Mobbing auf keinen Fall, denn Betroffene können im Zweifel von ihren Arbeitgebern Schadenersatz einfordern.
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