Wer beleidigt, fliegt raus

Person geht Berg hinab

Beleidigen Beschäftigte ihre Chefs direkt oder vor Dritten, riskieren sie die fristlose Kündigung, wie ein Fall des Landesarbeitsgerichts Hamm zeigt.

Im Fokus Fehlverhalten

Sich bei Beleidigungen oder Diffamierungen auf die Meinungsfreiheit – die auch im Arbeitsleben nach Artikel 5 des Grundgesetzes gilt – zu berufen, ist nicht möglich. Denn persönliche Kränkungen fallen nicht unter die Meinungsfreiheit. Auch wenn das Bundesarbeitsgericht (BAG) überspitze und polemische Äußerungen nicht grundsätzlich als Beleidigung einstuft, sollten Beschäftigte vorsichtig sein. Geht es um eine bewusste Beleidigung oder Diffamierung, bewerten Arbeitsgerichte die Situation anders, wie ein Mitarbeiter eines Elektrounternehmens feststellen musste.

Kein Kündigungsschutz bei Beleidigungen

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDer für sein aggressives Auftreten und seinen aggressiven Tonfall bekannte Mitarbeiter erhielt mehrere Abmahnungen: Er beschimpfte seine Vorgesetzten als „Hurensohn“ und „Arschlecker“ und drohte, ihnen „den Kopf abschneiden“. Das sagte er direkt zu den Vorgesetzten und äußerte es auch gegenüber seinen Kolleg:innen. Als nach mehreren Abmahnungen keine Besserung eintrat, kündigte sein Arbeitgeber fristlos. Zu Recht, wie die Richter:innen des Arbeitsgerichts Iserlohn (Aktenzeichen 3 Ca 1512/21) und des Landesarbeitsgerichts Hamm (Aktenzeichen 8 Sa 365/22) urteilten.


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Eine fristlose Kündigung wegen bewusster Beleidigung oder Diffamierung ist möglich, wenn die Zusammenarbeit untragbar wird, die Beleidigung direkt gegenüber dem Betroffenen oder gegenüber Kolleg:innen erfolgt oder die Äußerungen nicht als Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetztes gelten.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.