Kündigungen sind heikel, denn sie haben gravierende Folgen. Betroffene fragen sich: Ist die Kündigung rechtens? Was kann ich tun? Trotz der verständlichen Lähmung und des Entsetzens ist jetzt ein klarer Kopf gefragt.
Können Beschäftigte nicht mehr arbeiten, obwohl sie es wollen, dürfen Arbeitgeber aus personenbedingten Gründen kündigen. Doch die Hürden dafür sind hoch.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Kündigungen in Insolvenzverfahren werden einfacher. Wird ein Unternehmen verkauft, dürfen Entlassungen leichter erfolgen.
Wer in einer privaten Chatgruppe Vorgesetzte oder Kolleg:innen massiv beleidigt, riskiert die Kündigung. Auf Vertraulichkeit kann man sich dabei nicht immer berufen.
In Zeiten, in denen Menschen häufiger den Job wechseln als früher, gewinnt die Kunst des professionellen Abschieds immer mehr an Bedeutung. Dabei will Kündigen gelernt sein.
Ein Kirchenmusiker denkt darüber nach, eine Leihmutter zu beauftragen. Als sein Arbeitgeber davon erfährt, entlässt er ihn fristlos. Die Kirche hält das Vorhaben für ethisch untragbar.
Ein Berufschullehrer kritisiert die Impfpolitik der Bundesregierung und veröffentlicht dazu mehrere Videos. In einem zeigt er das Tor eines Konzentrationslagers mit der Inschrift "Impfen macht frei". Sein Arbeitgeber kündigt ihm daraufhin fristlos – jedoch zu Unrecht.
Wer zeitnah abschlagsfrei in Rente gehen kann, darf bei betriebsbedingten Kündigungen, wo eine Sozialauswahl erfolgen muss, eher berücksichtigt werden.
Beschäftigte, die ihre Chefs direkt oder vor anderen beleidigen, riskieren die fristlose Kündigung. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm.
Spannungen gehören zum Arbeitsalltag. Bei schweren Konflikten greifen Arbeitgeber oft zur Freistellung: Beschäftigte müssen bis zum Ende ihres Arbeitsvertrags nicht mehr erscheinen. Doch Vorsicht – hier drohen Risiken, die eine fristlose Kündigung nach sich ziehen können.
Rügt ein Arbeitgeber das Fehlverhalten eines Mitarbeitenden in einem ernsten Gespräch, gilt dies nicht als Abmahnung und rechtfertig keine Kündigung.
Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Menschen mit Behinderung gestärkt: Wer seinen Job nicht mehr ausüben kann, hat Anspruch auf eine andere Stelle im Unternehmen.
Unternehmen dürfen fristlos kündigen, wenn ihnen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist nicht mehr zuzumuten ist. Doch wann genau ist das der Fall?