Der Anspruch auf Urlaubsgeld ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt, sondern hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Beschäftigte haben einen Anspruch auf Urlaubsgeld, wenn ihr Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung dies festlegt. Auch der Gleichbehandlungsgrundsatz kann einen Anspruch begründen. Das heißt, erhalten alle anderen Mitarbeitenden Urlaubsgeld, darf der Arbeitgeber es einem Einzelnen nicht verweigern.
Selbst ohne schriftliche Regelungen kann ein Anspruch entstehen
Steht die Zahlung von Urlaubsgeld im Arbeitsvertrag, gilt der Anspruch gemäß den dort festgelegten Bedingungen. In vielen Branchen und Betrieben regeln Tarifverträge die Zahlung von Urlaubsgeld. Arbeitet der Mitarbeitende in einem tarifgebundenen Betrieb, hat er Anspruch auf Urlaubsgeld nach den Bestimmungen des Tarifvertrags. In einigen Betrieben gibt es Betriebsvereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, die ebenfalls Regelungen zur Zahlung von Urlaubsgeld enthalten.
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Selbst ohne schriftliche Regelungen kann ein Anspruch auf Urlaubsgeld durch eine betriebliche Übung entstehen: Wurde über mehrere Jahre hinweg Urlaubsgeld gezahlt, kann das einen Anspruch begründen. Versieht der Arbeitgeber die Zahlungen jedoch mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt, entfällt der Anspruch.
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